Grundbuchamt
Das Grundbuchamt Rheinau wurde mit Wirkung vom 06.06.2017 aufgehoben und vom Land Baden-Württemberg übernommen. Die für Rheinau zuständige Grundbuchbehörde ist nunmehr das Amtsgericht Achern, Grundbuchamt, Rathausplatz 4, 77855 Achern, Tel. 07841/6733-402, Fax: 07841/6733-465, poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Bei der Stadt Rheinau - Bauamt - Rathaus II, Rheinstr. 46, 77866 Rheinau, ist eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Hier steht Ihnen der Ratschreiber Dieter Erk unter der Tel. 07844/400-401 für Fragen rund um das Grundbuch sowie für öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen zur Verfügung. Sie haben weiter die Möglichkeit Einsicht in das Elektronische Grundbuch zu nehmen und Abschriften hieraus zu erhalten.
- Sprechzeiten finden immer mittwochs von 14 Uhr bis 17.30 Uhr statt
- Terminvereinbarung unter 07844 400-87
Sofern Sie eine Kopie bzw. einen Auszug aus den Grundakten (z.B. Teilungserklärungen, Hilfsbriefe, Übergabeverträge usw.) benötigen, wenden sich sich bitte schriftlich an Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Justiz, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim, Tel. Zentrale: 07154/17820-100, Fax: 07154/17820-200, poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de;
Kontaktdaten
Sprechzeiten
Mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr; Terminvereinbarung bitte unter 07844 400-87.