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Natur- und Artenschutz in der Bauleitplanung

Dem Natur- und Artenschutz, der dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dient, kommt bei kommunalen Planungen zur Siedlungsentwicklung eine große Bedeutung zu. So ist die Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften eine wichtige Voraussetzung für rechtssichere und zugleich zukunftsfähige Planungen.


Mit Informationsbroschüren möchte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg für das Thema sensibilisieren und gleichzeitig konkrete Informationen zu den Anforderungen aber auch den Möglichkeiten bei der Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes in der kommunalen Planung aufzeigen und vermitteln. Denn je höher die Sensibilität und je mehr Kenntnisse bei allen Beteiligten zu Fragen des Natur- und Artenschutzes vorliegen, umso besser kann den gesetzlichen Anforderungen im Planungsprozess Rechnung getragen und eine nachhaltige Planung erreicht werden.


Informationsbroschüren können kostenfrei bestellt werden (sh. Link unten auf der Seite).
 


Zuständiges Amt

  • Bauamt
  • Rathaus II
  • Rheinstr. 46
  • 77866 Rheinau