Ab sofort: Online-Vormerkung für einen Betreuungsplatz für Kinder
Um für das Kindergartenjahr 2023/24 einen Betreuungsplatz in einer städtischen oder kirchlichen Kinderteageseinrichtung zu erhalten, ist die Eintragung in die Zentrale Vormerkung erforderlich. Vorgemerkt werden können alle Kinder, die bis einschließlich August 2024 neu in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihr Kind oder Ihre Kinder bequem online für einen Betreuungsplatz in bis zu drei Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl vormerken zu lassen. Sie werden per E-Mail darüber benachrichtigt, welche Einrichtung Ihrem Kind einen Platz anbieten kann.
Für die Vergabe der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2023/24 gibt es einen ersten Vormerk-Zeitraum bis zum 15. Januar 2023. Später eingehende Vormerkungen sind selbstverständlich möglich, werden aber nachrangig behandelt.
Sollte Ihrem Kind in keiner Ihrer Wunscheinrichtungen ein Platz zugewiesen werden können, wird sich der Kita-Service des Hauptamts bemühen, Ihnen in einer anderen Einrichtung einen Platz anbieten zu können.
Bitte beachten Sie, dass der Eintrag in die Zentrale Vormerkung noch keinen Betreuungsplatz garantiert.
Falls Sie Fragen zur Zentralen Vormerkung haben, können Sie sich an die Leitung Ihrer Wunscheinrichtung wenden. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Kita-Service des Hauptamts unterstützend zur Verfügung.
Kontakt:
Kita-Service / Hauptamt
Rheinstraße 52
77866 Rheinau