24.09.2025

Segensfeier für Gräberfeld am Tag des Friedhofs - Eltern erhalten in allen Stadtteilen einen Ort des Trauerns und des Abschieds

Das Gräberfeld für Sternenkinder auf dem Freistetter Friedhof
Bild vergrößern
Das Gräberfeld für Sternenkinder auf dem Freistetter Friedhof

Am Tag des Friedhofs wurde auf dem Freistetter Friedhof das neu angelegte Gräberfeld für Sternenkinder gesegnet. „Die Schaffung eines eigenen Grabfeldes für Sternenkinder in unseren Stadtteilen stellt für die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat, dem Bezirksbeirat und den Ortschaftsräten ein wichtiges Anliegen dar. Dadurch geben wir den Familien der verstorbenen Sternenkinder einen eigenen Raum zum Trauern,“ so Bürgermeister Oliver Rastetter.

Die Feierstunde auf dem Freistetter Friedhof wurde von Lea Balzar und Lena Stalinski mit ihren Violinen begleitet. Die Segnung des Gräberfeldes übernahm die evangelische Pfarrerin Bettina Klink. Zusammen mit der Trauergruppe der evangelischen Kirche war die Veranstaltung bewegend und emotional gestaltet.

„Wir wollen heute in dieser Segensfeier nachdenken über die Zerbrechlichkeit des Lebens, die Kraft und die Würde, die mit jedem Leben verbunden sind. Es gibt Momente, in denen die Welt für Familien stillsteht.

Wir wollen diese schweren Momente nicht verschweigen, vielmehr: Raum dafür geben und teilen. Sternenkinder haben mit dieser Grabstätte hier und in der Gesellschaft einen Platz gefunden: ein Ort der Bestattung, der Trauer, des Gedenkens. Ein Hauch von Leben, der uns berührte und berührt“, begrüßte Pfarrerin Klink mit Worten der Schauspielerin Sandra Gould die Anwesenden.

Wenn sich Eltern von einem Sternenkind verabschieden müssen verändert sich ihr ganzes Leben und die Auswirkungen auf die betroffene Familie sind immens. Anders als früher gibt es heute die Möglichkeit, stillgeborene Kinder zu beerdigen. Sei es im Grab der Familie oder aber auf einem Platz für Sternenkinder. Dadurch kann die Familie ihre Kinder in Würde beerdigen und die Angehörigen können angemessen trauern.

Die rechtliche Situation sieht so aus, dass zwischen Kindern unter oder über 500 Gramm unterschieden wird. Über 500 Gramm muss ein Kind als Totgeburt beerdigt werden. Unter 500 Gramm gilt es als Fehlgeburt. Dabei macht es aber für die Eltern keinen Unterschied, wie schwer das verstorbene Kind war. Deshalb ist es so wichtig, dass die Eltern einen Ort des Trauerns und des Abschieds erhalten. Der Verlust tut genauso weh und die Stadt Rheinau ermöglicht mit eigens angelegten Grabfeldern, den still geborenen Kindern unabhängig vom Gewicht eine offizielle Existenz und die Würde einer Person zu verleihen. Zugleich wird auch die Botschaft gesendet, dass die Eltern und die Geschwister, die sich so auf den Familiennachwuchs gefreut haben, in ihrer Trauer nicht alleine gelassen werden.

„Mit Sternen und einem Herzen auf einem Gedenkstein mit individuellem Spruch und Schriftart fand die Realisierung mittlerweile schon in sieben Ortschaften statt. Die Herstellung der Grabfelder, das Aufstellen des Gedenksteins und die dazugehörige Bepflanzung wurde durch unseren Bauhof durchgeführt. Diesem möchte ich dafür ganz herzlich danken“, berichtete Bürgermeister Oliver Rastetter.