Baugrundstücke zur Wohnbebauung

  • Baugebiet Am Rheinniederungskanal

    Der nächste Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Helmlingen auf den 01.10.2026 festgelegt.

    Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse sind 2 Bauplätze bestimmt. Es ist somit möglich, sich um jeden Bauplatz in dem Baugebiet zu bewerben, wobei jedoch nicht mehr als 2 Grundstücke vergeben werden. 

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  • Baugebiet Breitenwert

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Honau ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Honau ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

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  • Baugebiet Neuländ II

    Der nächste Zuteilungszeitpunkt wurde vom Bezirksbeirat Freistett auf den 13.11.2026 festgelegt.

    Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse sind die folgenden 17 Bauplätze bestimmt:

    • Flst.Nr. 6346, Gebäude- und Freifläche mit 416 m²
    • Flst.Nr. 6347, Gebäude- und Freifläche mit 364 m²
    • Flst.Nr. 6348, Gebäude- und Freifläche mit 365 m²
    • Flst.Nr. 6349, Gebäude- und Freifläche mit 503 m²
    • Flst.Nr. 6350, Gebäude- und Freifläche mit 366 m²
    • Flst.Nr. 6351, Gebäude- und Freifläche mit 389 m²
    • Flst.Nr. 6352, Gebäude- und Freifläche mit 390 m²
    • Flst.Nr. 6353, Gebäude- und Freifläche mit 404 m²
    • Flst.Nr. 6377, Gebäude- und Freifläche mit 494 m²
    • Flst.Nr. 6380, Gebäude- und Freifläche mit 365 m²
    • Flst.Nr. 6388, Gebäude- und Freifläche mit 381 m²
    • Flst.Nr. 6391, Gebäude- und Freifläche mit 382 m²
    • Flst.Nr. 6392, Gebäude- und Freifläche mit 458 m²
    • Flst.Nr. 6393, Gebäude- und Freifläche mit 470 m²
    • Flst.Nr. 6395, Gebäude- und Freifläche mit 733 m²
    • Flst.Nr. 6396, Gebäude- und Freifläche mit 587 m²
    • Flst.Nr. 6397, Gebäude- und Freifläche mit 719 m²
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  • Baugebiet Quan

    Der nächste Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Rheinbischofsheim auf den 05.11.2026 festgelegt.

    Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse sind die folgenden 2 Bauplätze bestimmt:

    • Flst.Nr. 3339, Gebäude- und Freifläche mit 441 m²
    • Flst.Nr. 3350, Gebäude- und Freifläche mit 482 m²
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  • Baugebiet Westendstraße

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Hausgereut ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Hausgereut ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

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