Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Kirsten Hauser
Sachgebietsleitung Ordnungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, GVD, Integration
Telefon: 07844 400221
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Armin Schäfer
Sachgebietsleitung Bürgerdienste, Gaststätten, Jahrmärkte, Obdachlose
Telefon: 07844 400220
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Wenn Sie eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen besitzen und ein Feuerwerk abbrennen möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Feuerwerke der Kategorie F2 sind im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember anzuzeigen. Feuerwerke der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.