Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
Für Sie zuständige Stellen
- Bürgerbüro, Melde- und Passwesen [Stadt Rheinau]
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
- Ortsverwaltung Diersheim [Stadt Rheinau]
- Ortsverwaltung Honau [Stadt Rheinau]
- Ortsverwaltung Rheinbischofsheim [Stadt Rheinau]
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.