Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Kirsten Hauser

Sachgebietsleitung Ordnungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, GVD, Integration

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Bürgerdienste, Gaststätten, Jahrmärkte, Obdachlose


Wenn Sie auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.