Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 BauGB).

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und werden zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte für die Stadt Rheinau zum 01.01.2025 hat noch der Gemeinsame Gutachterausschuss Achern übernommen. Auskünfte über Grundstückswerte, sonstige Wertermittlungen, Kaufpreissammlungen usw. erhalten Sie von der Geschäftsstelle des seit 01.01.2026 neu gebildeten Gemeinsamen Gutachterausschusses nördliche Ortenau.

Die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern auch für Rheinau festgelegten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 finden Sie über die Homepage der Stadt Achern oder die Onlineplattform BORIS-BW. BORIS-BW ist das Informationssystem, welches die staatliche Vermessungsverwaltung den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg für die Veröffentlichung ihrer Bodenrichtwerte zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der Bodenrichtwerte in BORIS-BW ist für die Gutachterausschüsse jedoch keine Pflicht.