Einführung "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)"
Die für die Stadt Rheinau zuständige Baugenehmigungsbehörde – Landratsamt Ortenaukreis/ Baurechtsamt -, stellt ab 01.05.2024 die Antragstellung für baurechtliche Verfahren von der Plattform „Service BW“ auf die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" um. Die Antragstellung mit den bisherigen Online-Anträgen wird bis zum 30.04.2024 gewährleistet sein.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes www.ortenaukreis.de, Suchwort: viba.