Grundbucheinsichtstelle
Das Grundbuchamt Rheinau wurde mit Wirkung vom 06.06.2017 aufgehoben und vom Land Baden-Württemberg übernommen. Die für Rheinau zuständige Grundbuchbehörde ist nunmehr das
Amtsgericht Achern - Grundbuchamt -
Rathausplatz 4, 77855 Achern
Tel. 07841/6733-402
Fax: 07841/6733-465
poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Seit dem 24.07.2017 ist bei der Stadt Rheinau - Bauamt - Rathaus II, Rheinstr. 46, 77866 Rheinau, eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Hier steht Ihnen der Ratschreiber Dieter Erk unter der Tel. 07844/400-401 für Fragen rund um das Grundbuch sowie für öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen zur Verfügung. Sie haben weiter die Möglichkeit Einsicht in das Elektronische Grundbuch zu nehmen und Abschriften hieraus zu erhalten.
Sofern Sie eine Kopie bzw. einen Auszug aus den Grundakten (z.B. Teilungserklärungen, Hilfsbriefe, Übergabeverträge usw.) benötigen, wenden sich sich bitte schriftlich an:
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg - Abteilung Justiz -
Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim.
Tel. Zentrale: 07154/17820-100
Fax: 07154/17820-200