Einschränkung des Besucherverkehrs der Stadtverwaltung Rheinau
Seit dem 2. November 2020 sind deutschlandweit verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die dem Schutz der Bevölkerung dienen, in Kraft getreten. Um den notwendigen Betrieb und die Arbeit der öffentlichen Stellen dauerhaft gewährleisten zu können, beschränkt die Stadtverwaltung im Rathaus in Freistett sowie in den Ortsverwaltungen den Besucherverkehr auf ein zwingend erforderliches Maß.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail vorzubringen. Für unaufschiebbare beziehungsweise dringende Angelegenheiten können dann Termine vereinbart werden.
Wir bitten um Verständnis.