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Bauleitpläne


Die Stadt Rheinau macht hier die gültigen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) zugänglich. Bisher ist nur ein Teil der Bauleitpläne digital ersichtlich. Die Seite wird aber nach und nach befüllt.
Hinweis: Die hier abrufbaren digitalen Pläne haben keine Rechtsverbindlichkeit. Nur die beim städtischen Bauamt einsehbaren Originalpläne sind rechtsverbindlich.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und ist dabei nicht parzellenscharf angelegt. Er ist Bestandteil der im Baugesetzbuch definierten zweistufigen Bauleitplanung und wird als „vorbereitendender Bauleitplan“ bezeichnet. Die vorbereitende Funktion des FNP bedeutet, dass er grundsätzlich noch einer konkreten Umsetzung bedarf. Er gibt die Zulässigkeitskriterien für die in Ihm dargestellten Bodennutzungen in der Regel nicht verbindlich vor. Dies geschieht erst durch den Bebauungsplan, also dem „verbindlichen Bauleitplan“.


Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) können die Gemeinden zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus dem zeichnerischen Teil (Teil A) und den schriftlichen Festsetzungen (Teil B).

Die Stadt Rheinau macht hier die rechtskräftigen Bebauungspläne auf den Gemarkungen der Gesamtgemeinde zugänglich. Bauherren und Planer können sich so jederzeit informieren, welche Baumöglichkeiten auf den im Baugebiet liegenden Grundstücken bestehen. Bebauungspläne sind Satzungen, also Ortsgesetze. Sie sind für jedermann verbindlich.


Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) ist die Öffentlichkeit über die Planungen und deren Auswirkung zu informieren. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) müssen der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in das Internet eingestellt werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).

Hier sind die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegten Bauleitpläne der Stadt Rheinau aufgelistet.