Online Antragsstellung bei der Stadt Rheinau
Das Land Baden-Württemberg hat die E-Government-Plattform „Service-BW“ für das Land und die Kommunen aufgebaut. Durch Service-BW können Sie als Bürgerinnen und Bürger die zuständigen Behörden für Ihre Anliegen suchen und teilweise Anträge online stellen.
Anträge, die Sie bei der Stadt Rheinau bereits online stellen können:
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Gewerbe anmelden
- Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen – Erlaubnis beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen – Erlaubnis beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe – Zuverlässigkeit nachweisen
- Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
- Wohnsitz abmelden
Online Antragsstellung:
- Registrierung:
Damit Sie einen online Antrag stellen können, benötigen Sie ein sogenanntes Servicekonto für Service-BW. Ihr persönliches Servicekonto können Sie hier anlegen: Anlage eines persönlichen Servicekontos
- Online Antragsstellung:
- Suchen Sie in Service-BW unter Angabe der Leistung und des Ortes Ihr Anliegen.
- Klicken Sie auf den blauen Button unterhalb der Kategorie „Onlineantrag“.
- Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen Servicekonto an und stellen Sie den Antrag.
Weiterentwicklung:
Die Stadt Rheinau arbeitet weiterhin an der Ausweitung der online Antragsmöglichkeiten.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anträge auch schriftlich bei den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und den Ortsverwaltungen einzureichen.