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Gesplittete Abwassergebühr

Die gesplittete Abwassergebühr

Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt Rheinau eine gesplittete Abwassergebühr. Diese setzt sich zusammen aus der Niederschlagswassergebühr und der Schmutzwassergebühr und soll eine verursachergerechte Gebührenermittlung ermöglichen.


Für die Erhebung der Schmutzwassergebühr wird in der Regel der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge wird über einen Wasserzähler gemessen. Für den dort einmal jährlich festgestellten Wasserverbrauch wird je Kubikmeter eine Schmutzwassergebühr erhoben.


Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen (beispielsweise Dächer und Einfahrten), über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.


Vom Gebührenschuldner, in der Regel der Grundstückseigentümer, sind der Stadt innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung oder nach Veränderungen an den gebührenpflichtigen Flächen, die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, in prüffähiger Form mitzuteilen.

Folgende Informationen sind dabei anzugeben:

  • Längenmaße der neuen/veränderten Fläche/n
  • Versiegelungsart der neuen/veränderten Fläche/n
  • Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalisation) – ja / nein? (Abfluss auf die Straße gilt als Anschluss an die öffentliche Kanalisation)
  • Datum der Fertigstellung

Detaillierte Informationen zum Thema „Gesplittete Abwassergebühr“ erhalten Sie auf der Homepage www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de (Rheinau).


Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Abwassersatzung der Stadt Rheinau .


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Zuständiges Amt