Corona-Verordnung
Die Corona-Verordnung ist ohne inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31.01.2023 verlängert.
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Die Corona-Verordnung ist ohne inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31.01.2023 verlängert.
weiterlesen Das Kreisimpfzentrum in Lahr ist seit dem 30.09.2022 geschlossen. Das Impfgeschehen geht somit in die Regelversorgung über und wird fortan primär von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen. Zur Buchung eines Impftermins, kann das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Impfterminportal genutzt werden.
weiterlesen Das Gesundheitsamt stellt die Nachverfolgung von Infektionsverläufen um und konzentriert sich auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen. Dies bedeutet, dass positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig kontaktiert werden. Unabhängig davon müssen sich positiv Getestete unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben.
weiterlesen Der Videofilm beleuchtet die vielfältigen Arbeitsfelder der Rheinauer Stadtverwaltung und Ihrer Eigenbetriebe und zeichnet ein Bild über die hohe Dienstleistungsqualität.